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Datenschutz

Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung (Art. 12, 13, 14 Datenschutz-

Grundverordnung, DSGVO)

(1) Art der Daten

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in

automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich

auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person = betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1

DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten: Name und

Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse,

Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein [ggf. andere und/oder weitere Daten].

(2) Pflichtdaten

Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie

dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. / Alternativ: Die in

(1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs.

1 a) DSGVO (Verarbeitung aufgrund Einwilligung).

(2) Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der 2. Vorsitzende; sein

Stellvertreter ist der Kassenwart.

(3) Zwecke der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der

Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur

Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung des Sports und zu Zwecken

der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins [ggf. andere und/oder weitere Zwecke]. In diesem

Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit

zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage

ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern sich die

Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in dieser DSO an den

entsprechenden Stellen erwähnt.

(4) Veröffentlichung von Fotos und Berichten

a) Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste,

Ligaspiele) darf der Verein – ohne Einwilligung der betroffenen Personen – insbesondere

- Teilnehmerlisten/Mannschaftsaufstellungen;

- Fotos von der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind;

- Berichte und Ergebnisse;

- Ergebnislisten

- Aushängen, im Internet (z.B. auf seiner Homepage und bei Facebook, Twitter …) und seiner

Vereinszeitung veröffentlichen sowie an Print- und Online-Zeitungen/-Medien übermitteln. Die

Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden

gewahrt.

b) Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos

oder die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils

erforderlich Vor- und Familienname, Verein, Altersklasse sowie Funktion im Verein

veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und

Familienname sowie Verein und Altersklasse.

c) Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins,

auf die er zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für

die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses).

Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO in Betracht: Die

Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich; die Interessen

oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.

d) In sonstigen Fällen – insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen –

veröffentlicht/übermittelt der Verein Fotos, Berichte, Listen etc. nur mit Einwilligung der betroffenen

Personen (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(5) Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten

Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur

herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die

Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur

Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte)

benötigt, werden ihm die notwendigen Daten gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt,

dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die

erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.

(6) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten

Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen

Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die

Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der

Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs.

1 a) DSGVO).

(7) Ggf. Information über die Absicht, die Daten an ein Drittland (außerhalb der EU) zu übermitteln;

möglich z.B., wenn Mitgliederdaten in einer Cloud gespeichert werden, deren Server sich außerhalb

der EU befinden. Ist das der Fall, bedarf es u.U. der Einwilligung des Mitglieds mit dieser

Speicherung, siehe Art. 45 DSGVO. Ggf. als eigenen Absatz (11) einfügen, dann Nummerierung ab

hier anpassen.]

(8) Löschung der Daten

Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht,

soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins

nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen

Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

http://www.lsbh-vereinsberater.de

Seite 5 / 5Stand: September 2019

(9) Rechte der betroffenen Personen

Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft

über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16

DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3) genannten

Verantwortlichen [oder dem Datenschutzbeauftragten, wenn vorhanden, s.o. (4)] geltend gemacht

werden.

(10) Einwilligungen

Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese

mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine

Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit

widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3) genannten

Verantwortlichen [oder dem Datenschutzbeauftragten, wenn vorhanden, s.o. (4)] geltend gemacht

werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf

unberührt.

(11) Beschwerderecht

Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der

zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der

Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://datenschutz.hessen.de/

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